Zwei Amtsgerichte , haben nun unabhängig voneinander entschieden, das Inkassounternehmen ,
keine Forderungen von Abzockrufnummern mehr eintreiben dürfen...
Den Grund dafür , sehen die Gerichte ausschließlich in dem Fernmeldegeheimniss...
Denn wenn diese Forderungen aus Telekommunikationsverträgen (ob nun legal entstanden oder nicht),
an Inkassounternehmen weitergegeben werden, so wäre die "Vertraulichkeit" der Informationen,
wer ,wann, wo , zu welchem Zweck , mit wem und wie lang telefoniert hat , auch welche Entgelte dafür angefallen sind ,
nicht mehr gegeben...denn dabei würde es sich um einen näheren Umstand der Telekommunikation handeln..
Da es sich aber um Amtsgerichte handelt , die ausdrücklich auch noch eine Berufung zugelassen hatten,
ist diese Entscheidung noch nicht rechtskräftig...aber schon mal Richtungsweisend..
Es ist ja momentan, von dubiosen Diensten so gewollt, das Forderungen, die nicht rechtlich einwandfrei sind,
durch Inkassounternehmen mit Druck eingefordert werden...
wenn sich das Urteil in einer nächsthöheren Instanz bestätigen sollte,
dann wäre auch gut mal nachzufragen, ob das dann auch für den Internetbereich gilt (siehe betrügerische Webseiten)
mit freundlichem Gruß
vom Faktotum



